Am 18.03.21 hatten wir als Kreiselternrat Leipzig zur einer Gesprächsrunde geladen und vorab einen Fragenkatalog vorbereitet:
Fragenkatalog mit Antworten
Fragen zu den Förderschulen
1. Wie stellen Sie sich die Digitalisierung an Förderschulen vor? Gibt es einen Fahrplan und werden schulindividuelle Gegebenheiten berücksichtigt?
Digitalisierung
Der Digitalpakt Schule schließt auch die Förderschulen ein. Diese haben wie alle anderen Schularten bei den Gemeinden, Landkreisen und kommunalen Zweckverbände als öffentliche Schulträger Anträge einzureichen und Konzepte zu entwickeln.
Diese Konzepte berücksichtigen die schulindividuellen Gegebenheiten und die Besonderheiten, die sich aus den einzelnen Förderschwerpunkten ergeben.
Das SMK fördert zusätzlich einzelne E-Learning Projekte an Förderschulen über die VwV RegioDigiS.
Beispielhaft werden hier benannt:
Für die Umsetzung der Konzeption des SMK zur Medienbildung und Digitalisierung in der Schule ist es wichtig, dass Lehrkräfte sich bewusst auf die Herausforderungen im Umgang mit digitalen Medien einlassen, eigene Erfahrungen sammeln, sich darüber austauschen und mit den Schülern Erfahrungsräume gestalten. Ausgangspunkt sind dafür stets die pädagogischen und fachdidaktischen Konzepte.
In diesem Kontext erfolgte die Übergabe von bislang 70Tablets an Fachberater und interessierte Lehrkräfte im Bereich der Förderschulen. Diese sollen Möglichkeiten der Nutzung mobiler, digitaler Endgeräte im Fachunterricht und in den Förderschwerpunkten erproben, die Anwendungen in unterrichtlichen Zusammenhängen, z. B. zur individuellen Förderung, aber auch zum kollaborierten, kooperativen Zusammenarbeiten in den Fachgruppen nutzen und die Förderschulen beraten.
2. Gibt es Pläne um die zunehmenden Sprachbarrieren in den Schulen/Förderschulen abzubauen. z. B. durch mehrsprachige Flyer oder Aufklärungen, Dolmetscher bei Elternabenden oder -gesprächen?
Abbau von Sprachbarrieren an den Schulen
Sprachbarrieren finden sich in vielen Bereichen der Gesellschaft. Aus der Perspektive Teilhabe und Zugang zur Bildung sind folgende Bereiche aufzugreifen:
Die an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und geistige Entwicklung im Unterricht und Schulalltag eingesetzte „Leichte Sprache“ ist eine besonders verständliche Sprache. Sie kann geschrieben oder gesprochen werden. Bei Leichter Sprache geht es darum, dass Texte und Sprache einfach zu verstehen sind. Zum Beispiel indem man kurze Sätze schreibt, auf Fremdwörter verzichtet und Inhalte sinnvoll strukturiert. Das kommt auch weiteren Zielgruppen zugute, die in unserer Informationsgesellschaft auf sprachliche Barrieren stoßen. Auch für Menschen, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, kann das genutzt werden.
Eine Orientierung finden u. a. die Schulen im Portal https://www.leichte.sprache.sachsen.de/startseite.html auch für die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern und Eltern, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist.
Ebenso können die Servicepunkte und Anlaufstellen der Büros für Leichte Sprache ebenfalls von den Schulen genutzt werden.
Der Publikationsservice des SMK bietet ferner zweisprachige Informationen in der Herkunftssprache und einfachem Deutsch an. Beispielhaft sei hier benannt:
Aktuell werden im Zuge der Umsetzung der SächsischenCorona-Schutz-Verordnungen erforderliche Informationen und Handlungsempfehlungen aus dem Bereich Schule auch mehrsprachig auf der Plattform https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html mehrsprachig eingestellt.
Sprachmittler können von den Schulen für folgende Aufgabenbereiche angefordert werden. Eine Finanzierung erfolgt nach Abstimmung mit dem zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung:
Die Elterninformation über das Verfahren zur Beratung und Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf wurde auf Initiative der Referate Grund-und Förderschulen der Standorte des Landesamtes für Schule und Bildung in mehrere Sprachen übersetzt und für die Aufklärung und Information der Eltern, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, den Schulen zur Nutzung ausgereicht.
Konkrete auf die Schule vor Ort zugeschnittene mehrsprachige Flyer und Informationen zu erstellen, liegt im Aufgabenbereich der einzelnen Schule. Hier sind Informationsportale aber auch die Fachberaterinnen für Migration und Deutsch als Zweitsprache unterstützend für Anregungen tätig.
Darüber hinaus erhalten Schulen im Portal Schulische Qualitätsentwicklung einen Überblick über Angebote zur Unterstützung eigenverantwortlicher Schulentwicklung u. a. zum Thema Migration/Integration, die entweder kostenfrei oder aus den Mitteln des schulischen Qualitätsbudgets genutzt werden können.
Nach § 6 Absatz 2 des Sächsischen Inklusionsgesetzes haben Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderung einen Anspruch auf Bereitstellung eines Gebärdensprachdolmetschers oder anderer Kommunikationshilfen zur Wahrnehmung von Aufgaben der elterlichen Sorge in Schulen, in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege.Gebärdensprachdolmetscher werden insbesondere aus Anlass von Elternabenden oder -gesprächen bereitgestellt.
Fragen zu den Oberschulen
1. Aufholung Lernrückstand:
Mit welchen anderen Mitteln, außer der Lehrplanausdünnung, kann binnen Jahresfrist ein Lernstandsausgleich erfolgen?
Grundlage dafür wird in jedem Fall eine gründliche Lernstandsanalyse sein, um festzustellen, welche Defizite in welchem Umfang ausgeglichen werden müssen. Die Situation ist sowohl regional als auch schulspezifisch sehr unterschiedlich. Zu berücksichtigen sind auch individuelle Ausgangslagen wie pädagogische Förderbedarfe, besonders herausfordernde soziale Lagen, sonderpädagogische Förderbedarfe, Zugangsmöglichkeiten zu technischer Ausstattung und digitalen Lernumgebungen und deren Nutzung oder der Grad der Ausprägung der Methoden-, Selbst-und Sozialkompetenzen. Aber auch die unterschiedliche Erreichbarkeit und verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten im häuslichen Umfeld müssen berücksichtigt werden.
Zunächst wird eine gründliche Nachbereitung der häuslichen Lernprozesse und damit einhergehend eine Vorbereitung auf die nächste Phase des Wechsels von Präsenzunterricht und häuslichen Lernzeiten erfolgen. Dazu soll insbesondere die Zeit bis zu den Osterferien genutzt werden.
Ein Ausgleich wird nur über einen längeren Zeitraum gelingen, keinesfalls flächendeckend bis zum Ende des aktuellen Schuljahres – zumal auch noch unklar ist, welche Auswirkungen der weitere Pandemieverlauf auf den Bildungsbereich haben wird.
Deshalb bereitet das SMK mit dem Landesamt für Schule und Bildung für das Schuljahr 2021/2022 für die einzelnen Schularten, Klassenstufen und Unterrichtsfächer unter Berücksichtigung der gesamten Ausfallzeiten konkrete Empfehlungen zur Lehrplanumsetzung vor.
In welchem Umfang sind zusätzliche Förderstunden möglich?
Im Rahmen von Ganztagsangeboten, durch die Unterstützung von Schulassistenten und anderen Assistenzkräften wie z. B. Teach first Fellows, können zusätzliche, individuelle Fördermaßnahmen umgesetzt werden. Weiterführende Angebote wird es auch in den Sommerferien und nächsten Herbstferien – analog zum Vorjahr – wieder geben.
Ist die Bezuschussung externer Lernhilfen (Zugänge zu Lernplattformen, Gutscheine für Nachhilfe) unter definierten Kriterien möglich?
Zugänge zu einigen Lernplattformen z. B. Sofatutor wurden geschaffen. Gutscheine für Nachhilfe können im Rahmen des Teilhabepakets beantragt werden. Eine darüber hinaus gehende einzelfallbezogene Bezuschussung externer Lernhilfen ist nicht geplant. Allerdings laufen viele Gespräche mit externen Bildungsanbietern, mit kulturellen Einrichtungen wie Schulen z. B. im Rahmen von GTA, die hier zielführend unterstützt werden können.
2. Bildungsgangempfehlung 6. Klasse:
Wird es hier Anpassungen geben?
Die Termine konnten fristgerecht eingehalten werden, Anpassungen sind deshalb nicht nötig. Da von Schuljahresbeginn 2020/21 bis Mitte Dezember regulärer Unterricht möglich war, konnten auf dieser Grundlage von der jeweiligen Klassenkonferenz verantwortliche Entscheidungen über den weiteren Bildungsgang getroffen werden, wobei immer der Elternwille berücksichtigt werden soll.
Zudem kann eine für den Hauptschulbildungsgang getroffene Entscheidung am Ende des zweiten Schulhalbjahres von der Klassenkonferenz geändert werden, wenn die im zweiten Schulhalbjahr gezeigten Leistungen und die voraussichtliche Leistungsentwicklung dies rechtfertigen.
Digitale Lernformen:
1. Warum gibt es keine Rahmenvorgaben an die Schulen?
Zur Umsetzung des Digitalpaktes Schule hat das SMK auf eine möglichst gut abgestimmte Konzeption und Fortentwicklung der medienpädagogischen Konzepte der Schule mit den technisch-pädagogischen Konzepten der Schulträger in Vorbereitung der Investitionsentscheidungen gesetzt. Dieses Ziel ist mittels eines intensiven Kommunikationsprozesses ab 2019 auch mit Regionalkonferenzen unter Beteiligung von Schulträgern und Schulleitungen begleitet worden. Wichtig ist eine enge Abstimmung entsprechend den örtlichen Begebenheiten, die auch den Fortbildungsbedarf der Lehrkräfte mit berücksichtigt. Angelegt bleibt dies als dynamischer Prozess, wie es auch seitens SMK und LaSuB kommuniziert wird.
In den Zeiten der Schulschließungen haben sich Unterschiede der Qualität und Intensität der Vorbereitung der medienpädagogischen Konzepte der Schulen ausgewirkt und sind auch nach außen deutlicher sichtbar geworden. Wer gut vorbereitet gestartet ist, konnte auch die Herausforderungen tendenziell besser bewältigen. Andere lernen aus Best Practice Beispielen und Learning by doing dazu. Rahmenvorgaben des SMK wären bei der Entwicklung der notwendigen Kreativität der Kollegien und Übernahme der Eigenverantwortung der Schulleitungen eher kontraproduktiv.
Es gibt aber Unterstützungen durch gesteigerte auf digitales Lehren zielende Fortbildungsangebote, ausgebautes Informationsangebot der Medienpädagogischen Zentren und jeweils aktualisierte Handreichungen des LaSuB und des SMK, z. B. durch Blogbeiträge oder auch durch ein Sonderheft zum digitalen Lernen der Zeitschrift des SMK „Klasse“, bzw. im Internet unter www.medienbildung.sachsen.de. Nachschärfungen werden ständig in einer eigens von Herrn Staatsminister Piwarz eingerichteten Task Force von SMK und LaSuB zur Gestaltung der häuslichen Lernzeit vorgenommen.
Statt einer „Rahmenvorgabe“ hat Herr Staatsminister Piwarz daneben während der häuslichen Lernzeit auch noch einmal die Erwartungen an die Lehrkräfte mit entsprechenden Hinweisen verdeutlicht. Die deutliche Mehrheit der Lehrkräfte hätte diese Erwartungshinweise wohl nicht benötigt, manche nach entsprechenden Rückmeldungen von Eltern oder Schülern aber doch.
Die „Standards für die Gestaltung der häuslichen Lernzeit“ gelten auch für die berufsbildenden Schulen (https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/02/15/standards-fuer-die-gestaltung-der-haeuslichen-lernzeit/).
2. Sind Ressourcen für die Aufarbeitung eventueller Wissenslücken in den Berufsschulen vorgesehen?
Da die Lehrkräfte über die Verteilung der zu behandelnden Lerninhalte im Schuljahresablauf grundsätzlich selbst entscheiden, stellen sie Aufgaben zur Übung sowie Lernaufträge für das Selbstlernen so zusammen, dass ggf. fehlende Lerninhalte kompensiert werden, um die Schülerinnen und Schüler unter den gegebenen Bedingungen bestmöglich auf die Prüfungen vorzubereiten. Vor diesem Hintergrund bedarf es besonders für alle Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen einer gesonderten Planung der Zeit bis zum Prüfungsbeginn.
Auf Grund der Block- bzw. tageweisen Beschulung und der damit getakteten Unterrichtszeiten für die einzelnen Ausbildungsjahre lässt sich kein zusätzlicher Freiraum für die Aufarbeitung von Unterrichtsstoff an den Beruflichen Schulzentren planen. Die Berufsschule in der dualen Berufsausbildung leistet zu ca. 1/3 bis 1/4 ihren Beitrag zum Prüfungserfolg. Hier kommt es vorrangig auf den dualen Partner Ausbildungsbetrieb an, eventuelle Wissenslücken der Auszubildenden zu erkennen – auch mit gezielter Rücksprache bei dem jeweiligen Beruflichen Schulzentrum – und dafür Sorge zu tragen, dass die Auszubildenden auf einen erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung vorbereitet werden.
3. Welche Rahmenvorgaben gibt es für die Inklusionskinder?
Die Kinder und Jugendlichen werden in allen Schularten durch intensive Förderung zu einem ihrem Leistungspotenzial entsprechenden Bildungsabschluss geführt und gezielt auf das Berufsleben vorbereitet.
Die Rahmenvorgaben für Leistungsermittlungen und Abschlussprüfungen sind für diese Schüler in den jeweiligen Schulordnungen geregelt.
Beispiel Gymnasium:
Für am Gymnasium lernende Schüler, die einen sonderpädagogischem Förderbedarf haben und lernzielgleich inklusiv unterrichtet werden, die im Sinne von § 2 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, behindert sind oder die eine festgestellte Teilleistungsschwäche aufweisen, werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Beeinträchtigung des Schülers Maßnahmen zur Organisation und Gestaltung der Leistungsermittlung festgelegt, ohne die Anforderungen qualitativ zu verändern. Gleiches gilt für die Besondere Leistungsfeststellung und die Abiturprüfungen.
4. Mit welchen Maßnahmen wird die Lehrerausbildung für die Oberschule gefördert?
3. Herr Heynoldt
1. Gibt es zusätzliches medienpädagogisches Personal in unseren Schulen?
2. Werden den Schulen Evaluierungsprozesse empfohlen?
Grundschulen:
1. Wie wird mit den diesjährigen (SJ 2020/21) Lehrplänen umgegangen, was wird als verbindlich angeordnet, was kann weggelassen werden, wenn die tatsächliche Lehrplananpassung erst für das SJ 2021/22 vorgenommen wird?
In den Lehrplananpassungen für das Schuljahr 2021/22 werden die im laufenden Schuljahr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Lehrplanumsetzung entsprechend berücksichtigt. Grundsätzlich wird aufgrund des Konzepts des eingeschränkten Regelbetriebs im Primarbereich und der Priorisierung der Kernfächer Deutsch/Sorbisch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch in Klassenstufe 4 mit dem Blick auf die Zeitrichtwerte im Lehrplan davon ausgegangen, dass eine Umsetzung der Lehrplanziele möglich ist. Für die weiteren Fächer wird es Aussagen geben, die z. Zt. noch vorbereitet werden.
2. Welche Vorgaben gibt es für die Notengebung und damit die Versetzung (Versetzungsgefährdung) für das Schuljahr 2020/21?
Grundsätzlich gelten die Regelungen in der Schulordnung Grundschulen. Die Leistungsbewertung liegt in der pädagogischen Verantwortung des Lehrers.
Inwieweit grundsätzliche Vorgaben notwendig sind, wird derzeit geprüft.
3. Bleibt es bei den Sommerferien 2020/21? Gibt es Veränderungen?
Das ist keine spezifische Frage für die Grundschule. Die Sommerferienreglungen basieren auf einem Beschluss der KMK. Es gibt aus derzeitiger Sicht keine Änderungen.