Fragen zum Thema DaZ
- Beantragen die Schule oder die Eltern die Einordnung als DaZ-Kind?
- Nach welchen Kriterien bestimmt sich die Einordnung als DaZ-Kind? Inwieweit sind mangelnde Sprachkenntnisse bei den Eltern relevant? Inwieweit sind die Herkunftsländer der Eltern relevant, wenn zB nur ein Elternteil einen ausländischen Hintergrund hat?
- Gibt es einen Zeitpunkt, bis wann der Antrag auf DaZ gestellt werden muss?
Beantragen die Schule oder die Eltern die Einordnung als DaZ-Kind?
Bei Schulanmeldung (Einschulung oder Zuzug jederzeit) führt die zuständige Grundschule ein Aufnahmegespräch mit den Eltern (und ggf. Dolmetscher). Die Schulleiterin kann die Betreuungslehrkraft und / oder die Beratungslehrerin hinzuzuziehen, um den Förderbedarf in Deutsch als Zweitsprache einzuschätzen. Schulen mit Vorbereitungsklassen führen die Bildungsberatung selbst durch (Betreuungslehrkraft der VKA) und entscheiden dann im Einvernehmen mit den Eltern, ob die Aufnahme in eine Vorbereitungsklasse erfolgt. Alle anderen Grundschulen vermitteln die Eltern auf Wunsch an das LaSuB zur besonderen Bildungsberatung. Die Aufnahme in die Vorbereitungsklasse ist ein Förderangebot, das empfohlen wird, jedoch keine Pflicht ist.
Nach welchen Kriterien bestimmt sich die Einordnung als DaZ-Kind?
In Sachsen sind die „Niveaubeschreibungen zur Sprachstandsermittlung“ ein verbindliches Diagnoseinstrument, um einzuschätzen, ob die Aufnahme in eine VKA sinnvoll bzw. notwendig ist. Grundlage dafür ist der Lehrplan für Deutsch als Zweitsprache, der drei Etappen unterscheidet (Etappe 1 und 2 Beschulung in der VKA, Etappe 3 zusätzlicher Förderunterricht während der Beschulung in einer Regelklasse.
Inwieweit sind mangelnde Sprachkenntnisse bei den Eltern relevant? Inwieweit sind die Herkunftsländer der Eltern relevant, wenn z.B. nur ein Elternteil einen ausländischen Hintergrund hat?
Die Sprachkenntnisse der Eltern und die Herkunftsländer (evtl. auch nur eines Elternteils) spielen keine Rolle. Entscheidend ist allein der Sprachentwicklungsstand des Kindes. * Gibt es einen Zeitpunkt, bis wann der Antrag auf DaZ gestellt werden muss? Es gibt keine Fristen, jedoch sollte die Feststellung des Förderbedarfes in DaZ und die Aufnahme in eine VKA so früh wie möglich erfolgen.
Viele Grüße
Lutz Kleinschmidt
Leiter des Referates Grund- und Förderschulen