Mit Behinderung auf Klassenfahrt – Nur mit Pflegepersonal möglich?

Es geht um die Teilhabe von Kindern mit Beeinträchtigungen Schulalltag, so dass auf Grund der Erkrankungen der Kindes kein Nachteil im Vergleich zu anderen öffentlichen Bildungseinrichtungen entsteht.

Inklusion bedeutet zur Zeit, dass Klassen nur dann mit allen Kindern auf Klassenfahrt gehen können, wenn eine Pflegekraft/Schulschwester in Begleitung teilnimmt. Diese Schwestern sind bei der Stadt angestellt und übernehmen die Unterstützung der Kindern mit Beeinträchtigungen.

Der Leistungsträger Stadt hat die entsprechenden Leistungen für die Begleitung jedoch gekürzt.  Die Schulschwestern erhalten zur Zeit max. sechs Arbeitsstunden am Tag als Anrechnung, obwohl diese Einsätze einen 24 Stunden Einsatz bedeuten. Im Gegenzug erhalten Lehrer, die mitkommen, mittlerweile einen ganzen Tag Freizeitausgleich vom Land. Diese Regelung macht nahezu unmöglich das Kindern mit Beeinträchtigungen an der Klassenfahrt teilnehmen.

Der Kreiselternrat beabsichtigt, dieses Thema in der Stadtverwaltung und im Stadtrat behandelt wird, um eine Lösung zu erreichen.