Entsprechend der Verwaltungsvorschrift Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile gilt für die einzelne Lehrkraft, dass Einzelgeschenke mit eine Wert von 20 € rechtlich zulässig sind. Insgesamt dürfen von einer einzelnen Lehrkraft pro Jahr Geschenke im Wert von bis zu 60 € angenommen werden.
Will man mehreren Lehrkräften zusammen ein Geschenk überreichen, so erhöht sich der mögliche Geschenkwert entsprechend der Anzahl der Lehrkräfte. Bei 5 Lehrkräften also auf 100 € pro Geschenk.