Eltern fragen:
Welche Möglichkeiten gibt es, dass Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf trotzdem mit zur Klassenfahrt fahren können?
(z.B. für Katheterwechsel, Spritzen, Medikation …)
Das ist eine mögliche Lösung:
Einige Klassen können nur auf Klassenfahrt gehen, wenn eine Schulschwester in Begleitung teilnimmt. Diese Schwestern sind bei der Stadt angestellt und übernehmen die anfallende Unterstützung der Schüler (Pflege). Der Leistungsträger hat aus Kostengründen die entsprechenden Leistungen für die Begleitung gekürzt, d.h. die Schwestern erhalten eine Anrechnung von max. 6 Arbeitsstunden am Tag, obwohl diese Einsätze einen 24 Stunden Einsatz bedeuten. Im Gegenzug erhalten Lehrer, die mitkommen, einen ganzen Tag Freizeitausgleich. Diese Regelung macht eine Begleitung nahezu unmöglich, es sei denn die Schwestern opfern ihre Freizeit unentgeltlich.
Es gibt die Möglichkeits sich einen Pflegedienst vor Ort (Ziel der Klassenfahrt) zu suchen, der die Versorgug übernimmt. Dies ginge über eine Pflegeverordnung. Es braucht einen Pflegedienst, welcher die Betreuung übernimmt. Eine Begleitung, welche 24 h dabei ist, ist so gut wie unmöglich zu beantragen. Dies ist mit einigem Aufwand verbunden und nicht für alle Eltern realisierbar.