Warum werden Klassen zusammengelegt?
Klassenzusammenlegungen sind aus unterschiedlichsten Gründen sehr ärgerlich.
Für Schülerinnen und Schüler, weil sie ihren aufgebauten Freundeskreis ein Stück weit verlieren. Für Eltern, weil wir immer mit unseren Kindern mitfühlen. Für Lehrkräfte, weil die mühsam aufgebaute Klassenstruktur verloren geht. Aber warum wird es dann trotzdem immer wieder gemacht?
Die kurze Antwort:
Weil die Anzahl an Lehrkräften begrenzt ist und vier Klassen mehr davon brauchen als drei.
Die lange Antwort:
Das sächsische Schulgesetz schreibt Mindestschülerzahlen für die Klassen vor.
- Grundschule: 15 erste einzurichtende Klasse [a] bzw. 14 jede weitere Klasse [b, c, …]
- Oberschule: 20
- Gymnasium: 20
- Gemeinschaftsschule: 20
Für Förderschulen können die Mindestschülerzahlen extra festgelegt werden.
Maximal dürfen pro Klasse 28 Schüler unterrichtet werden. Dies gilt unabhängig von der Schulart.
Ein Beispiel:
Angenommen, ein Gymnasium hat 100 Schüler in der Klassenstufe 7. Dem Schulgesetz kann man gerecht werden, indem man diese entweder in vier Klassen mit je 25 Schülern oder in fünf Klassen mit je 20 Schülern unterrichtet.
20 Schüler je Klasse klingt zwar nach sehr entspanntem Unterricht, hat jedoch einen Haken: Verlässt auch nur ein Schüler die Klassenstufe, unterschreitet man die Mindestschülerzahl für fünf Klassen und im darauffolgenden Schuljahr müssten die fünf Klassen zu vier zusammengelegt werden.
Zudem kommt noch eine weitere Größe ins Spiel: Die Anzahl der sächsischen Lehrkräfte. Wenn wir genug Lehrkräfte hätten, dann würde zu jeder Unterrichtsstunde, die im Lehrplan steht, vor jeder Klasse ein Lehrer stehen. Aktuell haben wir aber deutlich weniger Lehrkräfte, als wir für „genug“ bräuchten. Deswegen haben nahezu alle Schulen massiv eingeplanten Stundenausfall. (Stundenausfall durch Krankheit von Lehrkräften kommt dann noch dazu.)
Fünf Klassen benötigen derweil 25 % mehr Lehrkräfte als vier Klassen. Bloß weil es mehr Klassen gibt, gibt es aber nicht automatisch mehr Lehrkräfte. Das bedeutet, dass viele kleine Klassen im Vergleich zu wenigen großen Klassen die Wahrscheinlichkeit von Unterrichtsausfall erhöhen. Da man allgemein der Ansicht ist, dass die sogenannte Unterrichtsversorgung (also, dass Unterricht gehalten wird) wichtig ist, ist man bestrebt, zu kleine Klassen zu vermeiden.
Wann wird eine Klassenzusammenlegung beschlossen?
Die Anzahl der Schüler pro Jahrgang wird durch mehrere Faktoren bestimmt. Nehmen wir dafür das obige Beispiel der Klassenstufe 7. Von den 100 Schülern werden sehr viele im darauffolgenden Schuljahr Bestandteil der 8. Klassenstufe sein. Einige werden vielleicht die 7. Klasse wiederholen, einige wegziehen, andere wechseln vielleicht die Schule. Auf der anderen Seite müssen eventuell auch Schüler aus der jetzigen 8. Klasse das Schuljahr wiederholen, es kann Kinder geben, die neu in die Stadt ziehen oder aber auch Kinder, die von einer Oberschule auf eben dieses Gymnasium wechseln.
Veränderungen der Schülerzahlen durch Umzüge, können jederzeit passieren. Aber alles, was mit den Noten zu tun hat (Versetzungen, Klassenwiederholungen, Schulartwechsel), kann erst festgestellt werden, wenn die Zeugnisnoten endgültig feststehen. Das ist nun allerdings immer nur gegen Ende des Schuljahres der Fall. Sodass eine erste Aussage zu einer möglichen Klassenzusammenlegung immer erst kurz vor den Sommerferien gemacht werden kann. Die endgültige Schülerzahl für das neue Schuljahr steht dann aber erst mit Beginn des neuen Schuljahres fest (z. B. durch Umzüge). Die Verwaltungsvorschrift zum Schuljahresablauf für das Schuljahr 25/26 schreibt den Schulleitungen daher vor, dass diese im Zweifel bis zur vierten Schulwoche Klassen zusammenlegen (oder auch aufteilen) müssen. Hier ist daher von den Schulleitungen viel Fingerspitzengefühl bei der Kommunikation erforderlich.
Wie erfolgt die Zusammensetzung der neuen Klassen?
Dies liegt allein in der Hand der Schulleitung, es gibt hierzu keine Vorgaben in dem Sinne. Allerdings stellen, je nach Klassenstufe auch verschiedene Randbedingungen wie z.B. zweite Fremdsprache, Profilwahl, Religion/Ethik ggf. Einschränkungen dar.
Was kann man tun, wenn man eine Klassenzusammenlegung abwenden möchte?
Hier spielt die zukünftige Perspektive eine wesentliche Rolle. Niemand wird aus 4 Klassen 3 machen, wenn absehbar ist, dass nach einem Jahr wieder 4 Klassen draus gemacht werden müssen. Wenn Sie also nachvollziehbar darlegen können, dass die Schülerzahl wieder soweit ansteigen wird, dass eine Klassenzusammenlegung nicht sinnvoll ist, haben Sie gute Karten, diese abzuwenden.