Leipzig/Dresden, 8.9.2026 Leipzig und Dresden stehen vor erheblichen Herausforderungen bei der Sanierung, Instandhaltung und Erweiterung ihrer Schulen. Gleichzeitig fehlt weiterhin eine verlässliche reguläre Landesförderung für neue Schulbau- und Sanierungsvorhaben. Deshalb fordern wir den Sächsischen Landtag und die Staatsregierung auf, den Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2027/2028 nachzubessern und zusätzliche Landesmittel für die kommunale Bildungsinfrastruktur bereitzustellen.
Der aktuelle Haushaltsentwurf löst das grundlegende Finanzierungsproblem nicht. Die vorgesehenen Mittel für die schulische Infrastruktur der kreisfreien Städte dienen im Wesentlichen der Abfinanzierung bereits bewilligter Maßnahmen aus dem Förderzeitraum 2023/2024. Für neue Vorhaben fehlt damit weiterhin eine verlässliche Förderperspektive. Zugleich stehen über die reguläre Schulinfrastrukturförderung derzeit keine Mittel für neue Schulbauvorhaben zur Verfügung.
„Gute Bildung braucht nicht nur Lehrkräfte und guten Unterricht. Sie braucht sichere, moderne und funktionierende Schulgebäude. Wenn Kommunen notwendige Sanierungen immer wieder verschieben müssen, wird aus einem überschaubaren Reparaturbedarf schnell ein millionenschwerer Sanierungsstau. Der Freistaat darf Leipzig und Dresden mit dieser Aufgabe nicht alleinlassen“, erklärt Stefan Kraft, Vorsitzender des Kreiselternrates Dresden.
Die Mittel aus dem Sachsenfonds sind ein wichtiger Investitionsimpuls. Sie können eine dauerhafte Landesförderung jedoch nicht ersetzen. Für den kommunalen Schulhausbau stehen Sachsen rund 490 Millionen Euro zur Verfügung. Davon entfallen 40 Prozent auf den gesamten kreisfreien Raum und damit rund 196 Millionen Euro auf Dresden, Leipzig und Chemnitz zusammen. Gleichzeitig beträgt die Förderung grundsätzlich nur bis zu 60 Prozent der jeweiligen Baumaßnahme, erhebliche Eigenanteile verbleiben bei den Kommunen.
Wie groß die Herausforderung ist, zeigen die kommunalen Investitionen, Leipzig investierte bereits 2023 rund 200,4 Millionen Euro in den Schulbau, davon 165,7 Millionen Euro aus Eigenmitteln. Dresden hat für den Zeitraum 2025 bis 2029 rund 300 Millionen Euro an Investitionen des Amtes für Schulen eingeplant und musste gleichzeitig die verfügbaren Schulbaumittel im Doppelhaushalt 2025/2026 gegenüber dem vorherigen Doppelhaushalt um rund 73 Millionen Euro reduzieren.
„Wenn die beiden größten Städte Sachsens nicht zusätzlich unterstützt werden, besteht die Gefahr, dass dringend notwendige Sanierungs- und Ersatzneubauprojekte in unseren sächsischen Metropolen gegeneinander ausgespielt werden. Das kann nicht im Sinne einer verantwortungsvollen Bildungspolitik sein. Wir brauchen beste Lehr- und Lernbedingungen für unsere Kinder und Jugendlichen – und dazu gehört auch eine moderne, sichere und verlässliche Infrastruktur. Gute Bildung darf nicht an der Frage scheitern, welches Schulbauprojekt gerade noch finanziert werden kann“, ergänzt Michael Gehrhardt, stv. Vorsitzender des Kreiselternrates in Leipzig.
Gefordert werden deshalb eine dauerhaft im Landeshaushalt verankerte Schulbauförderung, ein eigenständiges Programm für Sanierung und bauliche Unterhaltung sowie eine stärkere Berücksichtigung des tatsächlichen Investitionsbedarfs der kreisfreien Städte. Die Förderquote soll auf bis zu 80 Prozent und bei besonders finanzschwachen Kommunen beziehungsweise dringlichen sicherheitsrelevanten Maßnahmen auf bis zu 90 Prozent erhöht werden. Zusätzlich braucht es ein mehrjähriges Schulbauprogramm mindestens bis 2035 und ein unbürokratisches Sofortprogramm für akute Mängel.
„Schulbau darf nicht von Doppelhaushalt zu Doppelhaushalt gedacht werden. Planung, Genehmigung und Bau dauern Jahre. Leipzig und Dresden brauchen endlich Planungssicherheit und eine Finanzierung, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert. Wer heute bei Dach, Brandschutz, Sanitäranlagen oder Gebäudetechnik spart, produziert den Sanierungsstau von morgen“, betont Kai Bartholomäus, Vorsitzender Kreiselternrat Leipzig abschließend.
Schulbau und Schulsanierung sind eine gemeinsame Aufgabe von Kommunen und Freistaat. Leipzig und Dresden können Neubau, Erweiterung, Sanierung und laufende bauliche Unterhaltung ihrer Schulen dauerhaft nicht allein finanzieren. Der Freistaat Sachsen muss deshalb im Doppelhaushalt 2027/2028 die Voraussetzungen für eine verlässliche und langfristige Förderung schaffen.
PM: Schulbau in Leipzig und Dresden dauerhaft sichern – Freistaat muss Doppelhaushalt nachbessern
