PM: Stellungsnahme zur Beschlussvorlage Satzung zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen in Leipzig

Jugendamtsleiter Herr Tsapos bat den SER um Stellungsnahme zum Satzungsentwurf zu den Schulbezirksgrenzen der Grundschulen.

Der Vorstand bedankt sich hierfür ausdrücklich und möchten die Gelegenheit nutzen, um auf einen Punkt aufmerksam zu machen:  Den Elternwillen

Diese rechtliche Grundlage ermöglichte es erst kürzlich, dass in Sachsen die Bildungsempfehlung „gekippt“ wurde! Gleiches ist rechtlich ebenfalls möglich, wenn es keine Einzelschulbezirke gibt, sondern gemeinsame Grundschulbezirke mit 2 bis 7 Schulen,  wie es von der Stadtverwaltung Leipzig vorgeschlagen wurde.

Auch wenn es in der Realität wohl nicht eintreten wird, dass in einem gemeinsamen  Grundschulbezirk mit 5 Schulen alle Eltern klagen werden, um an ihre Wunschschule zu  kommen, wäre es rechtlich möglich. Anders als beim Kitaplatz, kann ein Kind nicht an  irgendeine Grundschule im Stadtgebiet eingeschult werden. So rar wie Kitaplätze sind auch  die Grundschulplätze.

Wir befürworten es, Dinge im Vorfeld rechtssicher abzuklären. Wir wollen es nicht auf  Klagen ankommen lassen, die früher oder später eintreten, wenn Sie den gemeinsamen  Schulbezirken in der vorliegenden Form zustimmen.

Im Interesse der Kinder dieser Stadt Leipzig bitten wir ausdrücklich, um Ablehnung der jetzigen vorgeschlagenen gemeinsamen Schulbezirke ab 2019/20.  Wir bitten um Verschiebung und Neubewertung nach Beschluss des Schulnetzplanes Ende 2018 (Mit aktuellen Schülerzahlen und Prognosen).

Erst dann ist es überhaupt möglich, Vorhersagen für die Entlastung einzelner Schulen im Zusammenhang mit Schulbezirken abzugeben und Aussagen hervorzubringen, wo weitere  Schulen von Nöten sind.

Der SER-Vorstand

Quelle: Das ganze Schreiben

 

 

Beitrag von Petra Elias