Schul- oder Stuhlkinder: Klassenbildung und Förderbedarf in Sachsen

373.200 Schüler lernten an sächsischen Regelschulen in 2018/19. Schon jetzt lernt statistisch gesehen in jeder Klasse mindestens ein Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf. Der höchste Anteil der inklusiven Beschulung findet in Grund- und Oberschule statt. Zwei bis drei Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf pro Klasse sind keine Seltenheit.

Die neue Klassenbildungsverordnung berücksichtigt diese Kinder bei der Bildung einer Klasse. Die maximale Anzahl der Kinder pro Klasse von 28 sinkt mit jedem gefördertem Kind. So können in einer Klasse 23 Kinder lernen, obwohl auf dem Papier 28 Kinder geführt werden.

Ist die Klasse einmal gebildet und die Kinder miteinander vertraut, kann ein später festgestellter  Förderbedarf nicht mehr zu einer Teilung der Klassen führen. Je früher Förderbedarfe bei Kindern festgestellt werden, umso eher können diese Kinder in der Regelschule Förderung erfahren. Erzieher in den Kitas sind heute alle geschult, Eltern auf einen möglichen Förderbedarf hinzuweisen.

 

Der Stadtelternrat fordert eine bessere Beratung der Eltern in der Kita zur Inklusion. Besonders zu den Folgen der Entscheidungen bei der Schulwahl. Förderbedarfe können auch schon in der Kita zur Feststellung gelangen. Nur Kinder mit festgestelltem Förderbedarf bewirken bei der Klassenbildung, dass zum Schuljahresbeginn weniger Kinder in einer ersten Klasse sitzen werden.

Gesetzliche Grundlagen:

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4192-Saechsisches-Schulgesetz

§ 4a  Mindestschülerzahl, Klassenobergrenze, Zügigkeit

Verordnung: Klassenbildung

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17344-Saechsische-Klassenbildungsverordnung

Sonderpädagogische Förderbedarfe

https://www.inklusion.bildung.sachsen.de/foerderschwerpunkte-4120.html

Feststellung Förderbedarf?

Eltern können das Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf auch selbst auslösen, indem Sie einen Antrag beim zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung stellen.

https://amt24.sachsen.de/leistung/-/sbw/Sonderpaedagogischen+Foerderbedarf+feststellen-6000483-leistung-0

 

 

Beitrag von Petra Elias