Der Elternrat einer Schule besteht aus den Klassenelternsprechern, welche am ersten Elternabend eines Schuljahres gewählt werden. Der Elternrat der Schule wählt aus seiner Mitte ein Mitglied in den Kreiselternrat der Stadt Leipzig. Mitglieder des Kreiselternrates können sich in Funktionen im Kreiselternrat oder in den Landeselternrat wählen lassen.
Elternräte der Kreise und des Landes vertreten die Eltern in verschiedenen Gremien.
Dabei sind folgende Fristen einzuhalten:
1. Klassenelternsprecher:
Bis Ende der 4. Schulwoche, somit bis spätestens 27. September 2020 (§ 3 Abs. I EMVO)
2. Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Mitglied in den Kreiselternrat des Schul-Elternrates:
Bis Ende der 7. Schulwoche, somit bis spätestens 18. Oktober 2020 (§ 12 Abs. I EMVO)
2. Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Kreiselternrates Leipzig:
Bis Ende der 10. Schulwoche, somit bis 21. November 2020 (§ 16 Abs. III EMVO)
3 Mitglieder des Landeselternrates Sachsen:
Bis Ende der 15. Schulwoche, somit bis 22. Dezember 2020 (§ 22 Abs. I EMVO)
4. Vorsitzender und dessen Stellvertreter des Landeselternrat sowie Vertreter des Landesbildungsrat:
Bis spätestens 4 Wochen nach Wahl der Mitglieder des Landeselternrats (§ 27 Abs. 1 EMVO)