vom SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS
Schulleiterinnen und Schulleiter
der allgemeinbildenden und beruflichen
Gymnasien im Freistaat Sachsen
in öffentlicher und freier Trägerschaft
Information zur Umsetzung der gymnasialen Oberstufe und zur Berechnung der Gesamtqualifikation
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schulleiterbrief vom 10. November 2016 hatte das SMK darüber informiert, dass für die Schüler, die im Schuljahr 2017/18 in die gymnasiale Oberstufe eintreten, einige Neuregelungen in Kraft treten.
Das betrifft
- die Möglichkeit der Einrichtung des Leistungskursfachs Biologie
- die Möglichkeit der Belegung von zwei Naturwissenschaften und zwei
Fremdsprachen oder drei Naturwissenschaften und einer Fremdsprache oder (wie bisher) drei Naturwissenschaften und zwei Fremdsprachen, - die Anwendung eines neuen Berechnungsmodells für den Block I in der Gesamtqualifikation, der nur noch 40 Kurshalbjahresergebnisse anstelle bisher 52 umfassen wird.
Diese Aussagen gelten selbstverständlich unverändert weiter. Zur rechtlichen Umsetzung soll zum 1. Februar 2017 eine veränderte SOGYA in Kraft treten.
Nunmehr hat das SMK am 4. Januar 2017 nach intensiver Abwägung aller
Vor- und Nachteile folgende Entscheidung getroffen:
Für die Schüler, die jetzt bereits in der gymnasialen Oberstufe sind (Jahrgangsstufen 11 und 12) gilt grundsätzlich die alte SOGYA. Nur die Anwendung des neuen Berechnungsmodells (Punkt 3 oben) soll bereits ab sofort in Kraft gesetzt werden. D.h., für die Schüler der jetzigen Jahrgangsstufen 11 und 12 wird das Ergebnis von Block I bereits nach dem neuen Modell be-rechnet und es werden nur noch 40 Kurshalbjahresergebnisse eingebracht.
Schüler, welche dann nach dem alten (jetzigen) Modell besser gestellt wären (z. B. bei mehr als 8 Kurshalbjahresergebnissen unter 5 Punkten), können beantragen, dass die Gesamtqualifikation nach dem jetzigen System berechnet wird.
Die o. g. Punkte 1 und 2 treten ausschließlich für die Schüler in Kraft, die im Schuljahr
2017/18 in die Jahrgangsstufe 11 eintreten. Für die Schüler, die sich gegenwärtig in den Jahrgangsstufen 11 und 12 befinden, gibt es keinerlei Änderungen in der Belegverpflichtung. Insbesondere sind Kurse, die u. U. nicht in die Gesamtqualifikation ein- gebracht werden, weiterhin zu belegen.
In diesem Zusammenhang hat das SMK den folgenden Blogeintrag geschaltet:
Die Neuregelung der Einbringungsverpflichtungen wird auch am Beruflichen Gymnasium umgesetzt. Es wird ähnliche Regelungen auch für die Abendgymnasien und Kollegs geben. Ähnlich deshalb, weil die Schüler am Abendgymnasium weniger Kurse belegen. Die geltenden KMK-Vereinbarungen werden selbstverständlich in allen Schularten eingehalten.
Beitrag von Gregor Gebauer