Mit dem neuen Verfahren zur Bildungsempfehlung dürfen heute künftige Gymnasiansten an einer Prüfung teilnehmen. Dies erfolgt freiwillig und für jene Schüler, die in der Bildungsempfehlung Oberschule zu stehen haben.
Aus der Internet-Seite des Kultus ist dazu geschrieben:
„Am 09.03.2017 nehmen diese Schüler an einer schriftlichen Leistungserhebung teil. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen zu gleichen Teilen die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.
Im Zeitraum 10.03. bis 21.03.2017 wird mit den Personensorgeberechtigten ein verpflichtendes Beratungsgespräch am Gymnasium geführt. Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium.“
Auch an der Louise-Otto-Peters-Schule wird heute im Raum 119 fleißig geschrieben. Im Großem Raum sind genügend Plätze vorhanden. Wie die Prüfung gelaufen ist erfahren die Eltern ab dem 10. März. Die stellvertretende Schulleiterin kann sich zu den Anmeldungen nicht äußern. Sie persönlich hatte mit mehr Schülern gerechnet. Sie baut darauf, dass die Eltern verantwortungsvoll mit der Entscheidung umgehen. Oberschulen führen nicht nur zur Berufsausbildung, sondern auch zur Hochschulreife.
„Die Allgemeine Hochschulreife erwerben inzwischen 33,9 Prozent eines Jahrganges“, schreibt die Zeit-Online und führt fort, „die Fachhochschulreife 15,2 Prozent, wie eine Wissenschaftlergruppe für den Bericht Bildung in Deutschland 2012 ermittelte.“
Damit ist rein rechnerisch klar, das von den ca. 52 % der Schüler, die jetzt schon eine Bidlunsgempfehlung für das Gymnasium haben, ihren Bildungsweg ändern werden und nicht das Abitur machen werden.
Ob es für den Entwicklung des Kindes gut ist, mit hochen Erwartungen am Gymnasium zu beginnen, um dann doch zur Oberschule zu wechseln, wagt die Stellvertreterin der Schulleitung zu bezweifeln.
Beitrag von Petra Elias