Aus einer Schule kam die Frage, warum nicht jede Klasse, jedes Jahr eine Klassenfahrt machen kann. Und warum der Klassenlehrer bestimmen könne, ob und wie viel Tage gefahren wird.
Die sächsische Bildungsagentur gibt dazu Auskunft:
Die Klassenfahren werden durch die Verwaltungsvorschrift zu Schulfahrten geregelt, dabei ist besonders Absatz 3 und 9 interessant. Pro Klassenstufe gibt es ein Maximalbudget an Tagen und die Schule entscheidet in welchem Umfang diese ausgenutzt werden. Es liegt in der Verantwortung der Schulleitung dieses transparent darzustellen. Beachtet werden sollte dabei auch das Fahrtenkonzept der Schule.
Die Regelung zu den Freiplätzen (Punkt 9.3) ist inzwischen üblich. Frau Willhöft von der sächsischen Bildungsagentur in Leipzig (Vorgänger des LaSuB), sind „eher keine Fälle bekannt, dass aus Kostengründen eine Fahrt nicht stattfinden kann. Natürlich muss an der Schule offen besprochen werden, wann-wer- mit welcher Klasse- zu welchem Preis- wohin fährt, ich gehe davon aus, dass das Routine ist.