Fremdsprachenwahl am Gymnasium – alle Jahre wieder

Alljährlich sorgt die Wahl der zweiten Fremdsprache für die zukünftigen 6. Klassen in vielen Gymnasien für jede Menge Frust. War man gerade noch froh den Platz am gewünschten Gymnasium mit der favorisierten Fremdsprache ergattert zu haben, oder wurde gar schon Opfer der Schulplatzlotterie – tut sich schon die nächste Hürde auf.

Die 5. Klassen der Leipziger Gymnasien sind fast alle voll besetzt, was bedeutet, dass die Sprach-Wahl genau der Klassenstärke (also z.B. beim 3-zügigen Gymnasium 28/56) entsprechen müsste – das aber ist sehr unwahrscheinlich. Ausnahmen, die zur Bildung einer zusätzlichen Sprachgruppe führen können, sind sehr eng umgrenzt und in Leipzig praktisch nie zutreffend (kein Raum in notwendiger Größe vorhanden, tschechisch/polnisch)

So wird seit Jahren regelmäßig fleißig gelost (hier nur von dieser Wahlperiode):
2014/2015
2015/2016
2016/2017
2017/2018

Wird an einer Schule nicht gelost, heißt das noch nicht, dass alle Schüler ihre Wunschsprache lernen dürfen – meist haben sich noch „freiwillige“ Wechsler gefunden, die noch einem evtl.drohenden Klassenwechsel entgehen wollten oder sich haben von einem engagierten Lehrer überzeugen lassen. Wie man sehen kann, wird unabhängig von den angebotenen Sprachen gelost, es gibt keine Kombination, die eine verlosungsfreie Sprachwahl garantiert.

Schon 2013 gab es eine Stellungnahme des Landeselternrates zum Thema, welches auch damals nicht neu war:
Stellungnahme Russisch-Roulette bei der zweiten Fremdsprache?

Geregelt ist die Wahl der Fremdsprache in der SOGYA §17

Die Regelung der Härtefälle wurde getroffen, nachdem Eltern 2011 gerichtlich Plätze einklagen wollten:
http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/sachsen-schueler-duerfen-nicht-zu-russisch-gezwungen-werden-a-775971.html

Was kann man tun?

  1. Den für ihre Schule zuständigen Referenten des Landesamts für Schule und Bildung in die Schule einladen, mögen sie den Sinn dieser Regelung den betroffenen Eltern doch bitte selbst erklären – immer wieder. Zumindest konnte auf einer solchen Versammlung schon mal die Neusortierung von Klassen verhindert werden.
  2. Landtagsabgeordnete/Ministerium immer wieder anschreiben, man könnte sonst zu dem falschen Eindruck gelangen, das Thema hätte an Brisanz verloren.
  3. Die Schule um frühzeitige Werbung/Lenkung bitten – vielleicht kann die Sprache, für die Interessenten fehlen, dem einen oder anderen doch noch schmackhaft gemacht werden. Sinnvoll wäre es auch, wenn man auf dem Wahlzettel „egal“ ankreuzen könnte – manche tun sich mit der Entscheidung schwer, haben sie sich jedoch einmal durchgerungen, wollen sie auch nicht mehr „freiwillig“ wechseln.
  4. Bitte unbedingt die Eltern schon bei der Anmeldung/Tag der offenen Tür informieren, dass die 2. Fremdsprache erst in der 5. Klasse gewählt werden kann. Eine Abfrage bei der Anmeldung ist für die Schulen zwar nützlich für die Planung, ist aber noch nicht verbindlich und es besteht auch kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Sprache.
  5. Das Schulprofil prüfen. Im Schiller-Gymnasium beginnt Latein schon ab Klasse 5 – damit steht die Verteilung schon in Klasse 5 fest. Allerdings könnte dieses Modell jetzt schwieriger werden – die Schüler beginnen in Klasse 10 eine neue Sprache und müssen diese dann evtl. in die Oberstufe (11./12. Klasse) verpflichtend mitnehmen.

Schleswig-Holstein hat übrigens eine Broschüre – in der die Vorteile verschiedener Sprachen aufgezeigt werden: So macht es Schleswig-Holstein.

 

Beitrag von Heike Meichsner