Lehrkräfte werden in Sachsen entlastet – Wie sieht das genau aus?

Schularten übergreifende Maßnahmen

Um die hohe Arbeitsbelastung der Lehrkräfte zu senken, haben sich das Kultusministerium und der Lehrerhauptpersonalrat auf umfangreiche Kataloge an Entlastungsmaßnahmen verständigt. Darüber sind jetzt Sachsens öffentliche Schulen informiert worden. Schulen, die eigenverantwortlich handeln, das ist nicht zuletzt auch das Ziel des neuen Schulgesetzes. So werden die Entlastungsmaßnahmen nicht vom Kultusministerium verordnet, sondern die Schulleitungen können darüber befinden. Um jedoch größtmögliche Entlastung für Lehrinnen und Lehrer zu schaffen, hat sich Kultusstaatssekretär Herbert Wolff in mehreren Schreiben persönlich an die Schulleiterinnen und -leiter von öffentlichen Schulen gewandt und für die Entlastungsmaßnahmen geworben. Wir geben die Schreiben im Original wieder.

Schreiben an die Schulleitungen

Grundschulen-und-Förderschulen-1
Oberschulen
Gymnasien
Berufsbildende-Schulen

Gültigkeit für Alle Schulformen haben:

  • Die Vorbereitungswoche wird in der bisherigen Form abgeschafft. Die Gesamtlehrerkonferenz entscheidet über den zeitlichen Umfang der Vorbereitungswoche.
  • Dienstliche Veranstaltungen sollen durch den Schulleiter für die Kollegen reduziert werden
  • Die genehmigte Teilnahme an Weiterbildungen führt nicht zum entstehen von Mehrarbeitsstunden.
  • Keine Ausfallstunden für die Teilnahme an Prüfungen
  • Unterbrochene „Schulwache“ in den Ferien wird aufgehoben
  • Schulleiter prüfen die Notwendigkeit von Stoffverteilungsplänen und Tätigkeitsberichten der Lehrer eigenverantwortlich
  • Klassenlehrertätigkeiten sollen möglichst unter Einbindung aller Lehrer verteilt werden
  • Bei Teilzeitbeschäftigung sind Aufgaben nach Möglichkeit nur anteilig zu übernehmen
  • Auf Belange schwer-behinderter Lehrer ist Rücksicht zu nehmen
  • Lehrer, welche Abschlussarbeiten korrigieren, sollen nach Möglichkeit von Vertretungsaufgaben und anderen Aufgaben frei gehalten werden
  • Mentoren sollen nicht abgeordnet werden
  • Doppelbelastung vermeiden für Lehrer mit Schulabordnungen: Teilnahme an Dienstberatungen vorzugsweise an der Schule, mit der höchsten Stundenzahl
  • Abordnungen und Versetzungen sollen reduziert werden
  • Der fächerverbindende Unterricht von zwei Wochen pro Schuljahr darf entfallen
  • Alle Fachlehrerpläne werden 2019/20 überarbeitet und auf Entlastungspotenzial geprüft
  • Kopfnoten auf Halbjahresinformationen und Zeugnissen müssen nicht mehr zwingend durch verbale Einschätzungen ergänzt werden
  • Jedem Lehrer stehen über das LernSax dienstliche Mailadressen zu Verfügung
  • In der Die DaZ3-Phase wird der Deutschunterricht vom Fachlehrer abgedeckt
  • Pädagogische Fachkräfte dürfen im Unterricht DaZ-Kinder und in der Elternarbeit unterstützen
  • Im Einsatz für DaZ dürfen perspektivisch mehrsprachige Schulassistenten gewonnen werden
  • Kompetenztest nur noch in in Klassenstufe 3 und 8 verpflichtend
  • Kompetenztest  in Klassenstufe 8 soll künftig onlinebasierend angeboten werden
  • Die Zahl der Fortbildungsangebote für Lehrer soll angehoben werden

 

Beitrag von Petra Elias