Quelle: Ratsinformationssystem Vorlage – VI-DS-06391
Schule-Schulbau
Aus Gesamstdokument ÄA für RV am 30.01.2019
2. Die Planung / Realisierung folgender bisher nicht in den Planjahren 2019/2020 berücksichtigter Maßnahmen ist vorzuziehen:
- Astrid-Lindgren-Schule, Sanierung und Erweiterung
- Geschwister-Scholl-Schule, Anbau Mensa/Aula
- Neubau Zweifeldsporthalle Bernhard-Göring-Straße
- Paul-Robeson-Schule, Brandschutz und Teilsanierung
- Frege-Schule, Neubau Zweifeldsporthalle
- Wladimir-Filatow-Schule, Anbau Aufzug
3. Die sich gegenüber den geplanten Haushaltsansätzen im Budget des Amtes für Jugend, Familie und Bildung ergebenden Veränderungen
entsprechend Anlage 1 zum Antrag werden bestätigt.
4. Darüber hinaus werden die in Anlage 1 abgebildeten Veränderungen für die Verpflichtungsermächtigungen 2019/2020 bestätigt.
5. Zur Absenkung der bisher geplanten Kreditaufnahme zur Finanzierung von Schul- und Kitabaumaßnahmen sind folgende frei werdende Eigenmittel heranzuziehen
Jahr | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
bisher geplante Kreditermächtigung | 100 Mio € | 100Mio € | 100Mio € | 100Mio € | 100Mio € |
zur Absenkung heranzuziehende Eigenmittel | 23,1 Mio € | 38,6 Mio € | 48,4 Mio € | 42,4 Mio € | 32,6 Mio € |
zu veranschlagende Kreditermächtigung | 76,6 Mio € | 61,4 Mio € | 51,6 Mio € | 57,6 Mio € | 67,4 Mio € |
Begründung:
Durch den Freistaat Sachsen wird ein zusätzliches Förderbudget für Maßnahmen in die Bildungsinfrastruktur avisiert (Förderquote 60%). Im Haushaltsplan 2019/2020 des Freistaates ist ein Sonderprogramm Bildungsinfrastruktur zum Bau von Schulen und Kindergärten in den kreisfreien Städten mit einem Volumen von 310,5 Mio. € veranschlagt. Davon entfallen auf die Stadt Leipzig ca. 166,1 Mio. €, welche in den
nächsten 5 Jahren abgerufen werden können. Darüber hinaus werden für die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Leipzig Fördermittel von insgesamt 180 Mio. € bis 2023 angenommen. Im Haushaltsplanentwurf 2019/2020 ff. ist diese Entwicklung noch nicht berücksichtigMit dem Förderprogramm können bisher nur über städtische Eigenmittel oder geringere Fachförderquoten zu realisierende Maßnahmen neu
untersetzt werden. Die dadurch frei werdenden städtischen Eigenmittel sollen in erster Linie zur Absenkung der zur Umsetzung des Schul- und Kitabauprogramms erforderlichen geplanten Kreditaufnahme von insgesamt 185,4 Mio. € bis 2023 verwendet werden. Weiterhin können damit bisher nicht berücksichtigte Maßnahmen zeitlich vorgezogen werden sowie absehbare Mehrkosten bei laufenden Bauvorhaben im Bereich
Schule und Kindertagesstätten gedeckt werden.
Schulsozialarbeit
1. Die Mittel für Sachaufwendungen für Schulsozialarbeiter werden pro
Jahr um 50.000 Euro erhöht
2. Für den weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit an Leipziger Schulen
werden
3. für 2019 350.000 Euro und
für 2020 750.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt
Veränderung Ziel 2019: 400.000
Veränderung Ziel 2020: 800.000
Schule-Werterhaltung Schulen
Für die gesamten Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen der baulichen Unterhaltung an Schulen werden 2019 und 2020 zusätzlich je 1,5 Mio. € bereitgestellt. Darüber hinaus wird für 2019 und 2020 je 1 Mio. € für Sofortmaßnahmen von Reparaturen/Instandsetzung an Schulen bereitgestellt. Aus diesem Sondertopf sind für jeden Stadtbezirk 100 T€ für entsprechende Maßnahmen vorgesehen.
Über die Verwendung der Mittel wird der Stadtbezirksbeirat durch die Verwaltung informiert. Die konkrete Aufteilung kann jedoch unter den Aspekten der Dringlichkeit und Priorisierung ggf. abweichen. Eine Übersicht zur Untersetzung der baulichen Unterhaltung für das Amt für Jugend, Familie und Bildung wird durch den Stadtrat zur Kenntnis genommen.
Beitrag von Petra Elias