Sehr geehrte Elternsprecherin,
sehr geehrter Elternsprecher,
wir, der Vorstand des Stadtelternrates, laden Sie herzlich zu unserer ersten Vollversammlung im Schuljahr 2019/2020 ein.
Themen:
- Wahl des neuen Vorstandes
- Schulspeisung
Termin: Donnerstag, 07.11.2019
Zeit: 17.30 – 20.30 Uhr
Ort: Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache „Käthe Kollwitz“
Karl-Vogel-Str. 17-19 04318
Anreise: Leipzig Straßenbahnlinie 7
Tagesordnung:
- 17.30 Uhr Einschreiben
- 18.00 Uhr Beginn, Begrüßung durch die Vorsitzende
- 18.10 Uhr Beschluss Tagesordnung, Benennung Wahl- und Zählkommission
- 18.15 Uhr Rechenschaftsbericht, offene Gespräche und Entlassung des Vorstandes
- 18.45 Uhr Wahl des neuen Vorstandes
- 19.15 Uhr Besprechung Anträge zur Vollversammlung
- 19.40 Uhr Arbeitskreiszeit
- 20.00 Uhr Schulspeisung
- 20.30 Uhr SCHLUSS
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme. Änderungen zur Tagesordnung können sich per Antrag am Tag selbst ergeben. Die Vollversammlung ist nicht öffentlich, ausgenommen sind die geladenen Vertreter der Kreiselternräte Leipzig Land und Nord Sachsen, sowie des Stadtschülerats Leipzig.
Anmeldung zur Vollversammlung
Eine Anmeldung per Mail ist möglich. Wir möchten Sie jedoch bitten, die Administration so gering wie möglich zu halten und sich als Elternsprecher oder Delegierter auf der Webseite des Stadtelternrates zu registrieren.
Den Link finden Sie auf der Startseite, wenn Sie www.ker-leipzig.de in Ihren Browser eingeben.
Oder melden Sie sich bis spätestens Dienstag, den 27.10.19 direkt unter dem Link: https://ker-leipzig.de/anmeldung/ an.
Bitte geben Sie Ihren Namen, den Namen Ihrer Schule, sowie Ihre Position innerhalb des Schulelternrates an.
Für Ihre Anträge zur Vollversammlung
Die Vollversammlung ist das höchste Organ des Stadtelternrates. Er kann die Themen bestimmen, mit denen sich der Vorstand zu beschäftigen hat. Bitte reichen Sie Ihren Antrag an die Vollversammlung bis zum 20.10.2019 per Mail an info@ser- leipzig.de ein.
Der Antrag bedarf keiner Form, sollte jedoch gut begründet sein, damit andere Elternvertreter Ihrem Antrag folgen können. Zu dieser Vollversammlung können jeweils mehrere Elternvertreter pro Schule teilnehmen. Wir bitten jedoch nicht mehr als fünf Elternvertreter zu entsenden, damit der Veranstaltungsraum Platz für alle hat. Für eine Abstimmung über einen Antrag ist jedoch pro Schule nur ein Elternvertreter oder eine Elternvertreterin abstimmungsberechtigt.
Die Ausgabe der Stimmkarte erfolgt beim Eintrag in die zur Vollversammlung am Einlass ausliegenden Listen. Der Vorstand freut sich über Ihre Teilnahme. Bitte leiten Sie die Einladung auch an Ihre Elternvertreter weiter. Besonders dann, wenn Sie selbst nicht teilnehmen können.
Mit den besten Grüßen
Petra Elias
Vorsitzende des Stadtelternrates
Anlage
Einladung SER Vollversammlung 07.11.2019
Aufgaben des SER Stellvertretenden
Aufgaben des Arbeitskreisleiters im SER
Wahlordnung des SER vom April 2017
Geschäfstordnung des SER vom April 2017
Beitrag von Petra Elias