Aus dem Koalitionsvertragsentwurf

Wir haben schon mal reingeschaut, was außer dem, was in den Schlagzeilen stand, noch im Entwurf des Koalitionsvertrags steht. Ein Blick direkt in das Dokument lohnt alle Mal :

„Das Programm Schulassistenz wollen wir bis zum Schuljahr 2024/25 auf jede zweite Schule in öffentlicher Trägerschaft ausweiten und haben zudem das Ziel, bis zum Jahr 2030 eine Schulassistenz an möglichst jeder öffentlichen Schule schaffen.“

„Ab dem Schuljahr 2020/21 wird an jeder sächsischen Oberschule eine vom Land finanzierte Praxisberaterin bzw. ein Praxisberater tätig sein, zudem prüfen wir die Ausdehnung des Programms auf die Gymnasien.“

„Das Programm Schulsozialarbeit wird fortgeführt mit der Zielstellung, dass unter Beteiligung der Schulträger an jeder allgemeinbildenden und berufsbildenden Schule Ressourcen der Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen sollen.“

„Die Programme Schulassistenz, Praxisberater/in und Inklusionsassistenz wollen wir, auch unter Nutzung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten, ab dem Doppelhaushalt 2021/22 verbindlich ausweisen.“

„Wir werden die Eigenständigkeit von Schulen im Rahmen eigener Schulbudgets unterstützen. Für Schulen mit besonderen Bedarfen soll ausgehend von definierten sozialräumlichen Kriterien ein Budgetaufschlag gewährt werden. Hierzu wollen wir bis zum Ende des Jahres 2021 ein Modell für eine sozialindexbasierte Ressourcenzuweisung erarbeiten.“

„Wir prüfen Möglichkeiten, um Doppelqualifizierungen, wie beispielsweise die Berufsausbildung mit Abitur, weiter auszubauen.“

„Auch an den weiterführenden Schulen wollen wir die flexible Einbindung der Ganztagsangebote in den schulischen Unterrichtsablauf erhöhen.“

„Insbesondere wollen wir Schulen motivieren, herausgehobene Projekte beispielsweise in den Bereichen Demokratie, Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz sowie Selbstständigkeit und Unternehmertum zu initiieren. Wir wollen erreichen, dass sich bis zum Schuljahr 2024/25 jede vierte Grundschule und jede fünfte weiterführende Schule für einen rhythmisierten Ganztag entscheidet.“

„Dabei streben wir verlässliche Vereinbarungen mit den Schulträgern über Service und Wartung der digitalen Infrastruktur an. Wir werden ab dem Schuljahr 2022/23 eine sächsische Schulcloud einrichten und dabei insbesondere eine personalisierte Zugangsstruktur, funktionale Lernumgebungen, Schulverwaltungsfunktionen und ein elektronisches Klassenbuch integrieren.“

„Zugleich treffen wir alle notwendigen Maßnahmen, die zweistündige Unterrichtung der Fächer Ethik und Religion zu gewährleisten. Jüdischen Religionsunterricht bieten wir zukünftig über die Grundschule hinaus an.“

„Wir werden die Schulen finanziell fördern, zum Beispiel mit Schulbudgets, um Demokratie und eine lebendige Streitkultur sowie kulturelle, ethnische, religiöse und weltanschauliche Vielfalt erfahrbar zu machen. Wir werden die Mitwirkungsverordnung ändern, um die Schülermitwirkung zu stärken und die demokratischen Kompetenzen zu fördern.“

„Wir wollen Schulen dazu motivieren, in ihre Schulprogramme fächerverbindende, jahrgangsübergreifende und projektorientierte Elemente aufzunehmen und die Schülerinnen und Schüler stärker in die Unterrichtsgestaltung einzubeziehen.“

„Es ist uns wichtig, dass die Gestaltung von Schulgebäuden anerkannten bildungswissenschaftlichen Prinzipien folgt und ausreichend räumliche Ressourcen sowohl für die Umsetzung vielfältiger pädagogischer Konzepte als auch für die Arbeit multiprofessioneller Teams bestehen. Für kleinere Maßnahmen wie die Umgestaltung von Schulhöfen sowie die Einrichtung von Schulgärten und -küchen stellen wir gesondert Mittel bereit. Die Schulbaukultur in Sachsen werden wir durch die Erarbeitung einer Schulbauleitlinie fördern.“