Testpflicht bei Kindern trotz körperlicher Beeinträchtigung?

Im Schreiben vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus steht das es ab 15.03.2021 eine Testpflicht gibt, diese tritt aber erst dann in Kraft, wenn genügend Selbsttest Test Kits vorhanden sind.

Bei meinem Kind ist aus gesundheitlichen Gründen ein Nasenabstrich nicht möglich. Ich möchte mein Kind zu nichts zwingen, da auch sie ein Recht auf körperliche Unversehrtheit hat. Sie versteht ja nicht mal warum sie sich testen lassen muss, obwohl sie gesund ist.

Antwort:

In der Albert-Schweitzer- Schule hat bereits ein Kriesenstab stattgefunden. Dort wurden solche Themen besprochen. Es wird auch ein Testergebnis akzeptiert, welches ihre Tochter mit zur Schule bringt. Dieses darf nicht älter als 7 Tage sein. Dabei können sie sich auch frei entscheiden, ob sie einen Spucktest durchführen möchten.

 

 

Beitrag von Petra Elias