Das sächsische Schulgesetz greift die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention Nach gleichberechtigter, aktiver Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf beziehungsweise Behinderung in einem intensiven Bildungssystem auf. So ist Inklusion laut Paragraph 1 Absatz 7 Schulgesetz ein Ziel der Schulentwicklung aller Schulen in Sachsen.
Kooperationsverbünde
Ziel der Kooperationsverbund ist es die sonderpädagogische Förderung und die Ausstellung Gestaltung des Inklusiven unterrichts in allen Förderschwelle Punkten mit zumutbaren Schulwegen zu sichern. Sie verletzen die regionalen Partner und Erleichtern auf diesem Wege die Zusammenarbeit vor Ort.
Zu einem Verbund gehören Eltern, Kita, Schulen, mit inklusiven Profil und Förderschulen, Horte, ASD, Pflege, Assistenten ….
Beitrag von Petra Elias