Die Räume der Schule darf die Schulleitung an Elternsprecher für die Treffen des Elternrates vergeben. Doch, was ist wenn es was größeres sein soll und auch die Technik genutzt werden möchte. In dem Fall lohnt es sich einen Vertrag mit der Schulleitung abzuschließen. Das schafft Rechtssicherheit auf beiden Seiten.
Eine Vorlage dazu findet ihr hier.
Beitrag von Petra Elias