Versicherung – Wie sind Elternvertreter versichert?

Zur Beantwortung dieser Frage muss zwischen Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung unterscheiden werden.

Unfallversicherung

Wie in der Broschüre Versicherungsschutz bei ehrenamtlichem Engagement nachzulesen, sind gewählte Elternvertreter gesetzlich Unfallversichert. Versicherungsträger ist hier die Unfallkasse Sachsen.

Haftpflichtversicherung

Für die Absicherung von Haftungsfragen hat der Freistaat Sachsen einen sogenannten Sammelversicherungsvertrag abgeschlossen. Dieser Versicherungsschutz ist jedoch nachrangig. Das heißt: Wenn ein Elternvertreter z. B. einen Schaden verursacht hat und er eine eigene Haftpflichtversicherung besitzt, dann muss diese Versicherung zuerst zahlen. Die Sammelversicherung greift nur, wenn keine andere Versicherung besteht oder diese zu geringe Leistungen hat.

Ansprechpartner ist in diesem Fall die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH (www.ecclesia.de)