Frage an des SER:
Bei einer vom Elternrat organisierten Schülerratsfahrt ist ein Einrichtungsgegenstand der Küche kaputt gegangen. Diese wurde ausschließlich von einem Elternratsmitglied bedient.
Laut Broschüre „Versicherungsschutz bei ehrenamtlichem Engagement Unfall- und Haftpflicht-Versicherungsschutz“ gibt es auch eine Haftpflichtversicherung im Ehrenamt, Elternvertreter sind auf Seite 5 ausdrücklich erwähnt.
Besteht in diesem Fall Versicherungsschutz und wenn ja, wohin muss sich das Elternteil jetzt wenden?
Antwort der Stadtverwaltung:
Wie in der Broschüre beschrieben, ist die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH Ansprechpartner. Wie auf Seite 10 beschrieben, ist die private Haftpflichtversicherung jedoch vorleistungspflichtig.
Auszug aus der Broschüre:
Welche Leistungen werden gewährt?
5.000.000,00 Euro für Personen- und Sachschäden je Ereignis
100.000,00 Euro wegen Vermögensdrittschäden, die weder durch Personen- oder Sachschäden entstanden sind❙bis zu 2.000,00 Euro wegen Abhandenkommen und Beschädigung von eingebrachten Sachen
Wer ist nicht versichert?
Engagierte, für die das versicherte Haftpflichtrisiko bereits anderweitig abgesichert ist (Subsidiarität)
Betreute oder Teilnehmer an Veranstaltungen, die dort selbst nicht ehrenamtlich engagiert sind.
Die Organisation/Gemeinschaft, für die das Engagement erbracht wird.
Private Haftpflichtversicherung
Verfügt der ehrenamtlich Tätige über eine für sich oder seine Familie ab-geschlossene Privathaftpflichtversicherung, so ist diese gegenüber dem Landessammelversicherungsvertrag grundsätzlich vorleistungspflichtig
Beitrag zusammengestellt durch Petra Elias vom 20.09.2019