Gibt es verbindliche Regelungen, wieviele Begleitungen eine Klasse haben muss?

Eltern fragen:

Unsere Lehrer müssen Klassen 3 und 4 in eine nahe gelegene Sporthalle begleiten. Der Weg führt allerdings an einer Hauptstraße mit Haltestellen Nadelöhr und einer Hauptkreuzung entlang. Teilweise gehen die Lehrer allein mit der Klasse.

Gibt es verbindliche Regelungen, wieviele Begleitungen eine Klasse haben muss?

Antwort des LaSuB:

Für die Begleitung der Schülerinnen und Schüler zum Schwimmunterricht werden mit Beginn des Schuljahres Stunden zur Schwimmbegleitung zugewiesen. Man geht bei Begleitungsstunden von Klassengröße aus. Gerade bei der Schwimmbegleitung ist das schwierig, wenn öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden müssen und nur eine erwachsene Person begleitet. Zumal die Kinder im Schnitt erst 8 Jahre sind (Das war der Wunsch sächsischer Eltern, dass der Schwimmunterricht bereits in Kl.2 stattfindet.) Aus diesem Grund suchen die Schulen nach Unterstützung. Das können der Eigenbetrieb in Engelsdorf, BUFTIS, Studenten, Praktikanten oder eben Eltern oder Großeltern sein. Da es sich um eine schulische Veranstaltung handelt, sind alle versichert.

Der Besuch der allgemein- oder berufsbildenden Schulen steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zu den allgemeinbildenden Schulen zählen beispielsweise die Grundschulen, Haupt-, Real- oder Gesamtschulen, Gymnasien, Fachober- und Sekundarschulen. Dabei spielt es für den Versicherungsschutz der Schülerinnen und Schüler keine Rolle, ob es sich um eine öffentliche Schule handelt oder ob die Schule einen privaten Träger hat. Die Kosten für den Versicherungsschutz übernimmt die öffentliche Hand. Für die Entschädigung der Unfälle sind die Unfallkassen oder Gemeindeunfallversicherungsverbände zuständig.

Wann sind Schülerinnen und Schüler versichert?

Schülerinnen und Schüler sind beim Besuch der Schule versichert, also während des Unterrichtes und grundsätzlich auch in den Pausen. Natürlich sind auch die direkten Wege von und zur Schule versichert.
Versicherungsschutz besteht auch bei schulischen Veranstaltungen wie

  • Schulfesten, Klassenausflügen oder mehrtägigen  Klassenreisen,
  • Praktika in Betrieben, die im Verantwortungsbereich der Schule stattfinden,
  • Betreuungsmaßnahmen, die vor oder nach dem Unterricht stattfinden, sowie
  • freiwilligen Arbeitsgemeinschaften oder Projektarbeiten.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist bei all diesen Veranstaltungen, dass sie im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule liegen. Das heißt, sie müssen von der Schule oder zumindest mit der Schule veranstaltet werden.

Dies wird auf das begleitende Personal übertragen. Es ist immer günstig, dies schriftlich zu fixieren.

Für Sportunterricht gilt dies analog.

Fazit zur Begleitung durch Eltern

Eltern sind  bei Begleitung einer Schul- oder schulnahen Veranstaltung versichert und haften nicht privat, falls etwas passiert. Eltern sind also abgesichert bei der Begleitung zum Schwimmen oder dem Sport. Ob die Schulleitung darauf zugreift, wenn Eltern Ihre Hilfe anbieten, ist ihr selbst überlassen.