Quelle: #
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/46743
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Das Berufliche Gymnasium umfasst die gymnasiale Oberstufe. Diese gliedert sich in die einjährige Einführungsphase (Klassenstufe 11) und die Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13). Bei der Organisation der gymnasialen Oberstufe und der Vorbereitung und Durchführung der Abiturprüfung müssen Rahmenbedingungen und Bildungsstandards für die AllgemeineHochschulreife sowie Einheitliche Prüfungsanforderungen (EPA) der Kultusministerkonferenz berücksichtigt werden. Diese sind in den landesspezifischen Verordnungen und Vorschriften
zur Bildungs- und Erziehungsarbeit an den Beruflichen Gymnasien im Freistaat Sachsen und in den Lehrplänen berücksichtigt.
Den Rahmen und die Basis für die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung am Beruflichen Gymnasium in Sachsen bildet die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Berufliche Gymnasien im Freistaat Sachsen
(Schulordnung Berufliche Gymnasien – BGySO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 783). In dieser Verordnung ist die Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
7. Juli 1972 in der Fassung vom 06. 06. 2024) eingeflossen und auf Länderebene mit verbindlicher Wirkung umgesetzt worden. Eine umfassende und intensive Beratung ist eine wichtige Voraussetzung, um die gymnasiale Oberstufe erfolgreich zu absolvieren.
Die beiden wichtigsten Ansprechpartner für die Schülerinnen und Schüler in der Qualifikationsphase sind die Oberstufenberaterin oder der Oberstufenberater und die Tutorin oder der Tutor.