Quelle: #
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/44444
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Bei der Organisation der gymnasialen Oberstufe und der Vorbereitung und Durchführung der Abiturprüfung müssen Rahmenbedingungen der Kultusministerkonferenz berücksichtigt werden. Dies sind die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) und die Bildungsstandards in den Fächern Deutsch, Mathematik und den Naturwissenschaften für die allgemeine Hochschulreife sowie die landesspezifischen Verordnungen und Vorschriften zur Bildungs- und Erziehungsarbeit an den allgemeinbildenden Gymnasien im Freistaat Sachsen, insbesondere die Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums.
Folgende rechtliche Festlegungen bilden den Rahmen und die Basis für die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung in Sachsen:
- Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 in der jeweils geltenden Fassung)
- Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung vom 30. Mai 2023, in der jeweils geltenden Fassung
- VwV Durchführung Oberstufe und Abiturprüfung vom 3. August 2018 (MBl.SMKS. 478), in der jeweils geltenden Fassung
Eine umfassende und intensive Beratung ist eine wichtige Voraussetzung, um die gymnasiale Oberstufe erfolgreich zu absolvieren. Die beiden wichtigsten Ansprechpartner für die Schülerinnen und Schüler sind die Oberstufenberaterin oder der Oberstufenberater und die Tutorin oder der Tutor.