Jeder Schule wird ein »Qualitätsbudget« zur Durchführung von Maßnahmen der Schulentwicklung, das heißt der Personal-, Unterrichts- und Organisationsentwicklung zur Verfügung gestellt.
Die Höhe ist abhängig von der Schulgröße und wird auf der Grundlage der Anzahl der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals errechnet. Jede Schule erhält einen Sockelbetrag von 200 Euro zuzüglich 80 Euro pro Lehrkraft/Lehramtsanwärter/pädagogischem Personal.
Die Schulen können eigenständig Verträge abschließen und entscheiden, welche Maßnahmen umgesetzt werden. Damit erhalten sie finanzielle Flexibilität, um die konkreten Bedarfe an ihrer Einrichtung aufgreifen zu können.
Wie in den vergangenen Jahren können dadurch spezielle, nicht kostenfreie Fortbildungsmaßnahmen einzelner Lehrerinnen und Lehrer, von Fachschaften oder ganzen Kollegien (schulinterne Fortbildungen) durchgeführt werden.
Es sind aber auch Netzwerktreffen, medienpädagogische Beratung von Lehrkräften, Hospitationsreisen, ein Coaching oder andere Formen externer Begleitung von Schulentwicklungsprozessen durch Moderatoren bzw. Berater und Dozenten möglich. Es können Fahrt-, Übernachtungs- und Honorarkosten abgerechnet werden, aber auch Kosten für Raummiete oder Moderationsmaterial.
Zusätzlich ist es Schulen fortan auch möglich, in den Bereichen Gesundheitsförderung/Prävention, Medienbildung, politische Bildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung Projekte durch das Qualitätsbudget zu finanzieren. Die Verwendungsbreite des Qualitätsbudgets wird hierdurch nochmals deutlich erweitert.
weiterführender Link:
Schulleitungen und andere Vertreter der Schulgemeinschaft können sich im frei zugänglichen Informationsportal »Schulische Qualitätsentwicklung« über Angebote schulischer Partner informieren.
Immer mehr Schulen haben in den letzten Jahren die vom Qualitätsbudget ausgehenden eigenverantwortlichen Gestaltungsmöglichkeiten für sich erkannt und intensiv genutzt. Wir hoffen auf eine weiterhin positive Entwicklung.