Armut und digitale Teilhabe:
Empirische Befunde zur Frage des Zugangs zur digitalen Teilhabe in Abhängigkeit von Einkommensarmut
Politische Forderungen:
- Teilhabe am digitalen Leben bedeutet ganz grundlegend: gleicher und flächendeckender Zugang für alle zum Medium Internet. Digitale Hardware und Internetzugang gehören zweifelsfrei zum soziokulturellen Existenzminimum. Es braucht flächendeckende und niedrigschwellige Zugangsmöglichkeiten, etwa durch die allgemeine Versorgung mit digitaler Hardware und den Ausbau von Infrastrukturen wie etwa Breitband und Mobilfunk. Die technische Ausstattung in Form mobiler Endgeräte sowie der Zugang zum Internet, um diese in ausreichender Weise zu nutzen, muss für alle gewährleistet sein und darf nicht am Mangel finanzieller Ressourcen scheitern. Eine Kostenübernahme für die Anschaffung notwendiger technischer Ausstattung sollte in der Grundsicherung über die Gewährung einmaliger Leistungen organisiert werden. Die Regelsätze in der Grundsicherung sind zudem auf ein bedarfsgerechtes, armutsfestes Niveau anzuheben, das auch laufende Verbrauchsausgaben zur Sicherstellung digitaler Teilhabe angemessen berücksichtigen muss.
- Soziale Träger sind Multiplikatoren, gerade auch bezüglich digitaler Teilhabe, und schon jetzt aktiv damit befasst, viele digitale Hürden abzubauen. Um diese Aufgabe noch besser wahrnehmen zu können, braucht es auch für gemeinnützige soziale Träger eine entsprechende technische Ausstattung sowie mehr und intensivere Bildungsangebote zu Digitalisierungswissen: Einerseits im öffentlichen Bildungssektor, um die gesamte Bevölkerung beim digitalen Wandel mitzunehmen, ganz besonders aber als Teil der Aus–, Fort und Weiterbildung im Sozial– und Gesundheitswesen, um mehr digitale Kompetenzen direkt bei den Fachkräften zu verankern. Curricula und Lehrgänge müssen ergänzt werden um attraktive Angebote zur Erweiterung von Anwendungs– und Medienkompetenzen und zur kritischen Aufklärung über profitorientierte Anbieterstrukturen im digitalen Raum. Soziale Träger bieten sich dabei auch für eine Zusammenarbeit mit Bildungsträgern an, wenn es darum geht, mehr passgenaue Bildungsangebote zur digitalen Teilhabe für unterschiedliche Zielgruppen und insbesondere Klient*innen zu entwickeln.
- Digitale Angebote des Staates müssen darauf angelegt sein, alle Menschen zu erreichen und zu befähigen. Neu entstehende schlanke Angebote auf staatlichen Plattformen verkürzen bald die Amtswege und den Zugang zu Entscheidungsträger*innen (E–Government, E–Partizipation, E–Recht, OZG). Dazu gehört auch das Recht auf sanktionsfreie nicht–elektronische Beratung. Um einen diskriminierungsfreien Zugang und das Recht auf freie Auswahl zu gewährleisten, müssen gleichberechtigte Möglichkeiten zur analogen Teilhabe angeboten und digitale Angebote, wo nötig, mit analogen Angeboten der Sozialen Arbeit reibungslos verknüpft werden. Digitalisierung darf zudem nicht dazu missbraucht werden, staatliche Kontrolle und Überwachung zu forcieren.
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