Beschlussvorschlag
1. In Leipzig werden zum Schuljahresbeginn 2023/2024 zunächst drei Familienschulzentren an Grund- und Förderschulen eingerichtet.
2. Die Familienschulzentren werden von anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe im Rahmen von Leistungsvereinbarungen nach § 77 SGB VIII betrieben. Notwendige Leistungsstandards werden mit der Veröffentlichung des Interessenbekundungsverfahrens bekannt gegeben.
3. Die Finanzierung erfolgt degressiv über eine Drittmittelfinanzierung der Wübben Stiftung und der Auridis Stiftung sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Zum Ausgleich der degressiven bzw. anteiligen Förderung werden außerplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 40.372,00 € und für das Haushaltsjahr 2024 i.H.v. 86.022,00 € im Innenauftrag 104024300700 – Familiengrundschulzentren bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.21.1.1.01.98 Grundschulen – Schulbudget.
4. Sofern möglich, werden auch nach 2023 Fördermittel des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus in Anspruch genommen.
5. Für den Haushalt 2025/2026 ist der Mittelbedarf für die Leistungsvereinbarungen nach § 77 SGB VIII und die Landeskoordinierung anzumelden.
2022-10-07 VII-DS-07768 Einrichtung von Familienschulzentren