Antragstext:
Antwortschreiben:
Im Antwortschreiben ist insbesondere Anlage 9 ab Seite 887 „Prozessbegleitende Evaluierung des Landesprogramms
Schulsozialarbeit“ interessant
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Antrag in Kurzform
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Die Staatsregierung wird ersucht,
I. dem Landtag bis zum 31.12.2021 zu berichten:
1. wie viele Kindertageseinrichtungen an den Projekten
a) „Eltern-Kind-Zentren“,
b) „KINDER STÄRKEN“,
c) „WillkommensKITAs“,
d) „Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ sowie dem Folgeprogramm „Sprach-Kitas“
seit dem jeweiligen Start teilgenommen haben und teilnehmen, wie sich deren Verteilung nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten darstellt, nach welchen Kriterien die Einrichtungen bzw. Standorte für die Teilnahme ausgewählt wurden bzw. sich beworben haben, in welcher Form und in welchem Umfang sie gefördert wurden und werden, welche Ergebnisse aus der Evaluation bzw. der wissenschaftlichen Begleitung des jeweiligen Projekts vorliegen, in welchem Umfang und in welcher Form eine Fortführung, ggf. unter Nutzung europäischer Mittel, vorgesehen ist und wie die bisherigen Ergebnisse und Erfahrungen bewertet werden;
2. welche weiteren Programme, Projekte und Initiativen es beispielhaft im Bereich der frühkindlichen Bildung gibt, die der Unterstützung und Förderung von Einrichtungen mit besonderen Bedarfen dienen;
3. wie vielen Schulen seit dem Schuljahr 2017/18 jeweils nach welchen Kriterien und in welchem Umfang (VZÄ)
a) ein Praxisberater/ eine Praxisberaterin,
b) ein Inklusionsassistent/ eine Inklusionsassistentin,
c) ein Schulassistent/ eine Schulassistentin (Sprach- und Integrationsmittler und -mittlerinnen u. a.),
d) ein Berufseinstiegsbegleiter/ eine Berufseinstiegsbegleiterin,
e) ein Schulsozialarbeiter/ eine Schulsozialarbeiterin sowie
f) Fellows im Rahmen des Programms Teach First
zugewiesen bzw. bewilligt wurde, wie sich diese Schulen nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten verteilen, in welcher Höhe das zusätzliche Personal aus Landesmitteln oder anderen Quellen finanziert wird, inwieweit die Maßnahme bzw. der Einsatz des zusätzlichen Personals an Schulen wissenschaftlich begleitet wird, welche Ergebnisse hieraus vorliegen und in welchem Umfang und in welcher Form eine Fortführung vorgesehen ist;
4. wie viele Schulen an der Bund-Länder-Initiative „Schule macht stark“ teilnehmen, wie diese sich nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten verteilen, nach welchen Kriterien die Schulen für die Teilnahme ausgewählt wurden bzw. sich beworben haben, in welcher Form und in welchem Umfang sie gefördert werden, inwieweit die Initiative wissenschaftlich begleitet wird und wann erste Ergebnisse hieraus vorliegen werden;
5. welche weiteren Programme, Projekte und Initiativen es beispielhaft im Bereich der schulischen Bildung gibt, die der Unterstützung und Förderung von Schulen mit besonderen Bedarfen dienen;
6. in welchem Maße bei den genannten oder weiteren Programmen, Projekten und Initiativen (auch) kommunale Sozialindizes zur Anwendung kommen und wie diese gestaltet sind;
7. in welchem Umfang und in welcher Form in den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Sozial- sowie eine Bildungsberichterstattung etabliert ist;
8. welche Daten für eine Sozial- sowie eine Bildungsberichterstattung bereits erhoben werden oder über die Landesstatistik abrufbar sind und
9. welche Modelle der Ressourcenzuweisung anhand von Sozialindizes in anderen Bundesländern existieren, auf welcher Datenbasis diese ermittelt werden und welche Erfahrungen und Erkenntnisse daraus für den Freistaat Sachsen erwachsen.