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Einleitung: #
Kindertageseinrichtungen arbeiten dann erfolgreich im Sinne der Kinder, wenn es ein gutes Zusammenspiel des Trägers mit der Leitung, den pädagogischen und technischen Fachkräften, den Eltern1 und anderen beteiligten Personen und Institutionen gibt. Mit dieser Empfehlung gibt der Landesjugendhilfeausschuss eine Orientierung zu den Aufgaben der Leitungen von Kindertageseinrichtungen. Dabei ist es unerlässlich, die Aufgaben des Trägers mit in den Blick zu nehmen.
In der Praxis erledigen die Leitungspersonen von Kindertageseinrichtungen vielfach Aufgaben, die gar nicht der Leitung zugeordnet werden müssen, für die aber keine andere Person zur Verfügung steht (siehe dazu Punkt 5.). Mit der Vorlage dieser Empfehlung verbindet der Landesjugendhilfeausschuss die Absicht, dass diese Aufgaben in der Zukunft stärker von anderen geeigneten Personen übernommen werden. Dadurch könnten Leitungsfachkräfte sich stärker auf ihre hauptsächlichen Aufgaben konzentrieren. Im Übrigen sollen in der Empfehlung auch die unabdingbaren und nicht delegierbaren Aufgaben des Trägers herausgearbeitet werden.
Unterschiedliche Trägerstrukturen erfordern auch bei der Leitung unterschiedliche Schwerpunktsetzungen. Die Aufgaben der Leitung einer Einrichtung sind insofern immer im konkreten Zusammenhang festzulegen. Allerdings sollen die unerlässlichen Aufgaben und Befugnisse, die der Leitung einer Kindertageseinrichtung zustehen, in angemessener Weise realisiert werden. Grundsätzlich soll die Aufgabenteilung zwischen Träger und Leitung für die ständige Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit im Sinne des Sächsischen Bildungsplans unterstützend wirken.
Quelle: #
https://www.landesjugendamt.sachsen.de/download/lja_Empfehlung_Kitaleitung.pdf