Quelle: #
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/46763
Link zum Dokument: #
241478_Perspektive_Regelklasse_bf
Anlage mit Ablaufschema zur Teilintegration: #
241478_Perspektive_Regelklasse_Anlage_1_A3_Blatt_bf
Allgemeine Grundsätze #
Die „Sächsische Konzeption zur Integration von Migranten“ als Bestandteil der Lehrpläne Deutsch als Zweitsprache für Vorbereitungsklassen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen schafft als Handlungskonzept die Voraussetzungen für die Teilhabe von zugewanderten Kindern und Jugendlichen an regulären Unterrichts- und Bildungsangeboten sowie am gesellschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Leben außerhalb der Schule. Die Aufnahme von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in eine Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen erfolgt im Ergebnis des individuellen Beratungsgespräches im Rahmen der Besonderen Bildungsberatung:
1. In der Regel erfolgt die Zuweisung der Kinder und Jugendlichen in eine Vorbereitungsklasse. Nach wenigen Wochen durchgängigen Unterrichts ausschließlich im Fach Deutsch als Zweitsprache in der Vorbereitungsklasse (erste Etappe) beginnt in Abhängigkeit vom erreichten sprachlichen Entwicklungsstand die Teilintegration (zweite Etappe) der Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel der Vollintegration in die Regelklasse (dritte Etappe).
2. Wird im Ergebnis der Besonderen Bildungsberatung festgestellt, dass die Kinder und Jugendlichen bereits über sprachliche Grundlagen verfügen, so ist auch eine Schulaufnahme in die zweite Etappe einer Vorbereitungsklasse (Teilintegration) oder in eine Regelklasse (Vollintegration) möglich.
3. Ebenso können z. B. im ländlichen Raum in Abhängigkeit von den vorhandenen räumlichen und personellen Kapazitäten für die Einrichtung von Vorbereitungsklassen Kinder und Jugendliche direkt in eine Regelklasse integriert werden (Einzelintegration). In diesen Fällen ist in Absprache mit den anderen Fachlehrkräften ein begleitender Unterricht im Fach Deutsch als Zweitsprache entsprechend des Lehrplans unter Beachtung des sprachlichen Entwicklungsstandes in der jeweiligen (ersten oder zweiten) Etappe sicherzustellen. Auch für diese Schülerinnen und Schüler erfolgt der Wechsel in die dritte Etappe (Vollintegration) auf der Grundlage einer Bildungsberatung einschließlich der Niveaubeschreibungen Deutsch als Zweitsprache.
Kernelement der „Sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten“ ist nach wie vor der schrittweise Übergang in die Regelklassen:
Erste Etappe (Vorbereitungsklasse) #
In der ersten Etappe werden die sprachlichen Grundlagen in Deutsch als Zweitsprache für die Teilhabe am sozialen Leben ihrer unmittelbaren Umwelt und zur Teilnahme am Regelunterricht gelegt. Dazu lernen die Schülerinnen und Schüler in einer Vorbereitungsklasse oder Vorbereitungsgruppe. Die erbrachten Leistungen werden nicht benotet.
Zweite Etappe (Vorbereitungsklasse und Teilintegration in die Regelklasse) #
In der zweiten Etappe steht der Auf- und Ausbau bildungssprachlicher Fähigkeiten im Vordergrund. Dazu besuchen die Schülerinnen und Schüler weiterhin anteilig den Unterricht in der Vorbereitungsklasse und in zunehmendem Maße Unterricht verschiedener Fächer einer altersgemäßen Regelklasse bis zum endgültigen Übergang in die Regelklasse. In Vorbereitungsklassen an berufsbildenden Schulen wird der Unterricht in der zweiten Etappe durch die Module „Grundlagen der Ausbildungsreife“ und „Berufsorientierung“ ergänzt. Abweichend von den allgemeinbildenden Schulen werden die in der Vorbereitungsklasse erbrachten Leistungen in dieser Etappe benotet.
Dritte Etappe (Vollintegration in die Regelklasse) #
Ab der dritten Etappe sind die Schülerinnen und Schüler vollständig in die Regelklassen ihrer jeweiligen Schulen integriert und sind allen anderen Schülerinnen und Schülern dieser Klassen gleichgestellt. Das Fach Deutsch als Zweitsprache wird bei Bedarf bildungslaufbahnbegleitend weiter unterrichtet, um gezielt an den bildungssprachlichen Kompetenzen in allen Fächern zu arbeiten