Link zum Online-Portal: #
https://www.sichere-schule.de/
Was ist die Unfallkasse Sachsen: #
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet umfassenden Schutz gegen Unfallrisiken, die keine andere Versicherung in dieser Form bietet. Bei uns müssen Sie keine Verträge abschließen und – noch viel wichtiger – keine Beiträge zahlen.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt vor Wege-, Schüler- und Arbeitsunfällen; sie hilft bei Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Sie ist die einzige Pflichtversicherung, deren Versicherte keine Beiträge zahlen. Die Kosten tragen allein die Arbeitgeber oder in Schule und Verwaltung die Länder und Kommunen.
Die Basis des Handelns bildet das Sozialgesetzbuch. Unfälle lassen sich zwar reduzieren, aber wohl nie ganz vermeiden. Passieren sie im Zusammenhang mit dem Erwerbsleben, dem Schulbesuch oder sonstigen vom Gesetz genannten Bereichen, stehen die gesetzlichen Unfallversicherer für die Folgen ein. Dies sind zum Glück meist Bagatellschäden, wie kleine Schürfwunden oder Prellungen. Aber auch schwere Unfälle mit bleibenden Gesundheitsbeeinträchtigungen passieren. Dann ermöglichen wir umfassende Heilbehandlung, bestmögliche Rehabilitation, gleichberechtigte Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben. Unsere Spezialkliniken gewährleisten optimale medizinische Versorgung. Versicherte und Hinterbliebene erhalten im Schadensfall auch finanzielle Leistungen bis hin zur lebenslangen Rente.
Gewaltprävention in Schule: #
https://www.uksachsen.de/aktuelles/detailansicht/gewaltpraeventionsprojekte
Ab Mai 2025 können Sie wieder Anträge einreichen
Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage nach Fördermitteln können wir momentan leider keine neuen Projektanträge mehr annehmen. Um sicherzustellen, dass die vorhandenen Ressourcen fair verteilt werden, überarbeiten wir derzeit die Qualitätskriterien für die förderfähigen Maßnahmen in diesen Projekten:
- Kommunikations- und Konfliktlösetraining (KuK) für allgemein- und berufsbildende Schulen
- Maßnahmen für gesundes Miteinander (MgM) für Kitas, Schulen aller Schularten und Horte
Ab Mai 2025 können dann neue Anträge gestellt werden, die dann nach diesen angepassten Kriterien beschieden werden. Dafür wird es dann auch ein neues Antragsformular geben, dass für die Antragstellung genutzt werden soll. Dem Förderantrag muss das Leistungsangebot des Dienstleisters beigefügt werden, sonst können die neuen Anträge nicht bearbeitet werden.
Eine nachträgliche Bewilligung von Projekten, die im Zeitraum März/April 2025 stattfinden, ist leider nicht möglich.
Wir geben an dieser Stelle bekannt, wenn die Antragstellung wieder möglich ist und danken Ihnen für Ihr Verständnis!
Thema Schulwegsicherheit: #
Neben dem Erlernen von Verkehrsregeln ist es für die Entwicklung von jungen Menschen wichtig, eigene Bewegungs-, Umwelt- und Sozialerfahrungen zu machen.
Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung sowie das selbständige Zurücklegen von Wegen im Kontext Schule sind dabei ein bewährtes Mittel mit grundsätzlich günstigen Rahmenbedingungen. Wichtige und interessante Informationen zum Thema sind nun auch im Internetauftritt Sichere Schule verankert. Dabei wurden in einem ersten Schritt durch das Sachgebiet Verkehrssicherheit in Bildungseinrichtungen im Fachbereich Bildungseinrichtungen der DGUV schulbezogene Inhalte rund die Themen „Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung“, „Fahrrad“ und „Bus“ erarbeitet. Zukünftig wird der Bereich um weitere Themen wie der Verkehrsteilnahme zu Fuß oder mit motorisierten Fahrzeugen im Individualverkehr ergänzt.